Umsatzsteuer für Dienstleistungen in die USA | frag-einen.com
SteuerberaterUmsatzsteuer18. Juni 2015

Umsatzsteuer für Dienstleistungen in die USA

Ich bin freiberuflicher Software-Entwickler und biete projektspezifische Anpassungen (\\\'Consulting\\\') für meine Individualsoftware auch im Ausland an. Die Software ist selbst programmiert, die Abnehmer sind immer Unternehmer. Nun benötige ich Details bzgl. den USA. Ich habe zwar herausfinden können das ich meine Rechnung Netto stellen muss also die Leistung nicht in DE steuerbar ist, aber wie und wo muss die USt in den USA abgeführt werden? Muss ich mich da etwa steuerlich anmelden? Auch biete ich meine Individualsoftware als Webservice zur Nutzung an, der Server steht in DE, der Kunde nutzt den Service für eigene Produkte in den USA; wird monatlich gezahlt. Ist das auch eine Dienstleistung (mein Finanzamt hat das durch die Individualsoftware bejaht) bzw. ist das steuerlich ein Unterschied zu dem \\\'Consulting\\\'? Da ich gehöhrt habe, dass die Details vom Bundesstaat abhängen, hier die Bundesstaaten der Kunden: State of California, Nevada und Washington. (Evtl. gibt es ja irgendwo eine Übersicht für alle Bundesstaaten?)
Y
Dr. Yanqiong Bolik
· Stuttgart
2. September 2011
Sehr geehrter Fragesteller, ein deutscher Steuerberater kann bzw. darf nur zu steuerlichen Fragen Stellung nehmen, die das deutsche Steuerrecht betreffen. Das US-amerikanische Umsatzsteuerrecht weicht wesentlich vom deutschen Umsatzsteuersystem ab. Zum Verständnis habe ich ...
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Michael Herrmann
· Köln
31. August 2011
Sehr geehrter Fragesteller, im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten. Nach dem Sachverhalt erbringen Sie umsatzsteuerrechtlich sonstige Leistungen (Individualsoftware und Webs...
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