SteuerberaterImmobilienbesteuerung12. Februar 2020
Restabschreibung eines Gebäudes aus dem Jahr 1909
Ich bin dabei, ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1909 zu kaufen.Das per Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ermittelte fiktive Baujahr ist 1989. Wie lange kann das Haus noch abgeschrieben werden und zu welchem Abschreibungssatz?
S
StB Steffen Becker
· Dillenburg
17. Juni 2010
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie das Haus käuflich erwerben, beginnt die Abschr...
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