Nachzhalung Rentenbeiträge - steuerliche Asuwirkung | frag-einen.com
SteuerberaterEinkommensteuererklärung30. April 2015

Nachzhalung Rentenbeiträge - steuerliche Asuwirkung

1. Frage: Ich kann aufgrund meiner Scheidung Rentenversicherungsbeiträge nachentrichten. Kann ich diese Nachzahlung als Sonderausgaben bei meiner Steuererklärung gelten machen? Gibt es hier Höchstbeiträge / Jahr ? 2. Frage: Können Nachzahlungen zur Rentenversicherung zum Ausgleich zur Vermeidung eines Rentenabschlages auf Grund vorzeitigem Renteneintritts (ATZ - Regelung) steuerlich geltend gemacht werden? Gibt es auch hier Höchstbeträge Wie verhält es sich wenn beide Nachzahlungen im selben Jahr geleistet werden?
J
Jan Wilking
· Oldenburg
20. Juli 2011
Sehr geehrter Fragesteller, jegliche Zahlungen von Beiträgen in die Rentenversicherung sind im Jahr der Zahlung erst einmal als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Anlass spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (Nachentrichtung wg. Scheidung und Vermeidung Abschlag bei ATZ). ...
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