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Ultraschall ET

Gefragt am 07.06.2013
14:49 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2791

 

Guten Tag,

Gemäß meiner letzten Periode ist der Entbindungstermin der 9.7.2013. Dies bedeutet, dass der Eisprung am 16./17.10.2012 Stattgefunden hatte.

Dieser Entbindungstermin wurde anhand eines Ultraschalls in der 11. Schwangerschaftswoche bestätigt.

Ist es nun richtig, dass eine Befruchtung am 21.10.2012 definitiv nicht stattgefunden haben kann, da sonst der Ultraschall den 14.7.2013 als Entbindungstermin hätte ausspucken müssen?
Ich möchte nur wissen, ob anhand der Berechnung des Ultraschalls (ET 9.7.13) der Eisprung bzw. Befruchtung am 21.10. ausgeschlossen werden kann?

Welche Fehlerquoten haben diese Ultraschallberechnungen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.06.2013
14:49 Uhr
Dr. med. Ralf Berg Dr. med. Ralf Berg Beantwortet am 07.06.2013
20:33 Uhr

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Beantwortet am 07.06.2013 20:33 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2791

Antwort von Dr. med. Ralf Berg (Frage zu Gynäkologie)

Hallo

und guten Abend.
Leider muss ich Sie enttäuschen. DieFehlerquoten des Ultraschalls bewegen zwar nicht in mehreren Wochen aber +- 4-6 Tage ist schon die Ungenauigkeit.
Theoretisch könnte also auch der 21. 10 noch in Frage kommen, wenn sich Ihre Eisprungzeit im damaligen Zyklus um 4 Tage verschoben hätte und auch GV stattgefunden hat ...



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