4. November 2014
Korrektur von fehlerhafter Buchung des Vorsteuerbetrages aus Vorjahr
Kurz zum Unternehmen: Keine doppelte Buchführung, Ist-Versteuerung, Umsatzsteuerpflichtig, buchen im SKR03,
Ich habe folgendes Problem. Bei der Buchung von echten Schadenersatz (unterliegt keiner USt) wurde aus Versehen Vorsteuer 19% abgezogen ( Software mit VSt Automatik, Tippfehler). Die Buchung erfolgte im Jahr 2013.
USt Erklärung, EÜR, gesonderte Feststellung der Einkünfte 2013 bereits an das FA versendet. Die Frage ist wie soll ich jetzt vorgehen um den Fehler zu beseitigen?
Berichtigte USt Erklärung abgeben mit Korrektur der VSt Beträge?
Durch den falschen Abzug des VSt Betrages sind aber auch die Eingaben bei der Gewinnermittlung in der EÜR und gesonderten Feststellung der Einkünfte auch nicht richtig.
Darf ich überhaupt, und wenn ja in welchen Jahr, Korrekturbuchungen zu diesem Fall vornehmen?
S
StB Steffen Becker
· Dillenburg
13. März 2011
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die USt-Erklärung 2013 ist gem. § 153 AO zu berichtig...
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