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Zurechnung Miete und Kosten für Feststellungserklärung bei teilweiser Eigennutzung

Gefragt am 28.07.2023
17:55 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 285

 

Ich benötige Hilfe bei der Berechnung von Vermietungseinkünften. Eine Immobilie (3-Familienhaus) im Gesamthandsvermögen, die jeweils Vater und Sohn zu je 50% gehört. Die gesamte Wohnfläche beträgt 250 qm, davon sind 50 qm fremdvermietet und 200 qm werden vom Sohn eigengenutzt. Der Sohn bezahlt an den Vater für die 75 qm, die über seinem Eigentumsanteil liegen, Miete. Wie werden die Miete/Nebenkosten und die Kosten (Kosten für das gesamte Haus und Kosten die jeweils der eigengenutzten und der fremdvermieteten Wohnung zugeordnet werden können) in der Feststellungserklärung aufgeteilt bzw. wer muss was versteuern?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.07.2023
17:55 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 29.07.2023
09:15 Uhr

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Beantwortet am 29.07.2023 09:15 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 285

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Morgen,

Da der Sohn insgesamt nur 10% der Fläche vermietet (25qm/250qm) muss er 10% der Einnahmen versteuern und 10% der Werbungskosten geltend machen, soweit diese auf die vermietete Wohnung entfallen. Kosten für die eigengenutzte Wohnung sind beim Sohn nicht abziehbar ...



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