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UStVA und ZM bei Rückerstattungen

Gefragt am 05.07.2024
02:21 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 340 | Bewertung 5/5

 

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer und erstelle quartalsweise die Umsatzsteuervoranmeldung und gegebenenfalls auch die Zusammenfassende Meldung.

Ich habe PC-Hardware aus dem EU-Ausland erworben und diese im nächsten Monat aufgrund von Mängeln zurückgeschickt. Ebenfalls habe ich eine Lizenz für digitale Inhalte aus einem Drittland (USA - San Francisco) erworben und im selben Monat rückerstattet bekommen. Für alles habe ich jeweils die volle Summe des Kaufpreises zurückerhalten.

Meine Frage ist nun, wie ich damit in der UStVA und im Falle der Hardware auch in der ZM umzugehen habe. Behandle ich diese Vorgänge einfach als Einnahmen und Ausgaben oder gelten in diesen Fällen andere Regeln, kommen Rückerstattungen überhaupt mit in die UStVA oder auch ZM?

Freundliche Grüße,

Peter Schuster

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.07.2024
02:21 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 05.07.2024
06:04 Uhr

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Beantwortet am 05.07.2024 06:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 340 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Sonstige Frage an Steuerberater)

Guten Morgen Herr Schuster,

grundsätzlich sind i.g. Erwerbe und Leistungsbezüge aus dem (EU-)Ausland in der ZM ja nicht zu melden. Hier wären nur eigene Lieferungen oder erbrachte Leistungen zu erfassen.

In der Voranmeldung geben Sie im Monat des i ...



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