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Zinsen steuerlich voll berücksichtigen

Gefragt am 18.11.2022
11:22 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 470

 

Guten Tag,

ich möchte ein Haus mit 3 Wohneinheiten komplett kaufen. Die Wohnungen sind nicht nach WEG getrennt.
2 Wohnungen sind vermietet (161 m²).
Die Hauptwohnung (163 m²) soll selbst bezogen werden.
Kaufkosten liegen bei 1.150.000 €. Bodenwert nach Bodenrichtwert liegt bei 336.000 €. Dadurch ergiebt sich ein Gebäudewert von ca. 779.000 .
Es soll ein Kredit über 250.000 € aufgenommen werden. Der Rest (Kaufpreis und Nebenkosten) wird über Eigenkapital finanziert. Wunsch ist die vollen Zinsen auf die Einnahmen der zwei vermieteten Wohnungen als Werbungskosten anzurechnen.

Fragen:
1. Muss hierzu beim Kaufvertrag der Kaufpreis auf die Wohnungen aufgeteilt werden? Oder reicht die Aufteilung für das Finanzamt auf die m²?
2. Muss beim Darlehen dies explitzit auf die zwei vermieteten Objekte bezogen werden?
3. Ist das 2 Konten-Modell (wie im Internet oft geschrieben) wirklich notwendig bei diesem hohen Einsatz von EK
(EK =komplette NK + Boden + 100 %eigene Wohnung + 37% der zwei vermieteten Wohnungen)? Oder lange die Argumentation mit diesen Daten?
4. Kann hier auch alternativ der Zins von einem Lombardkredit steuerlich angesetzt werden?
5. Macht es Sinn den Kredit möglichst lange (29 Jahre) oder kurz (10 Jahre) laufen zu lassen (Steuerersparniss (42% Steuersatz), Inflation, alternative Anlageformen, Liquidität ist kein Thema)?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.11.2022
11:22 Uhr
Steuerberater Hannu Wegner Steuerberater Hannu Wegner Beantwortet am 11.05.2023
00:11 Uhr

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Beantwortet am 11.05.2023 00:11 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 470

Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.

Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.

1. Beim Kaufvertrag muss der Kaufpreis nicht zwangsläufig auf die Wohnungen aufgeteilt werden. Allerdings ist es für das Finanzamt wichtig, den Anteil des Kaufpreises zu kennen, der auf die vermieteten Einheiten entfällt. Hierzu bietet sich eine Aufteilung nach Quadratmetern an, wenn keine andere sachgerechte Methode vorliegt. Das bedeutet, der Kaufpreis könnte prozentual entsprechend dem Flächenverhältnis der vermieteten zu der selbst genutzten Wohnung aufgeteilt werden ...



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