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Wohnraumüberlassung

Gefragt am 30.03.2012
12:06 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8891

 

Hallo,
Ich wohne derzeit mietfrei in der Eigentumswohnung meiner Eltern, diese haben sie bis vor einem Jahr noch selbst bewohnt und noch nie vermietet. Nun sind sie in ihr Eigentumshaus gezogen und ich bewohne weiterhin die Eigentumswohnung meiner Eltern, dafür zahle ich lediglich das Wohngeld von 270 Euro und Nebenkosten.
nun zu meiner Frage:
Darf ich einen Freund von mir unentgeldlich mit mir zusammen in dieser Wohnung wohnen lassen ohne das meine Eltern dadurch steuerlich Probleme bekommen? Sprich wird eine fiktive Miete veranschlagt auch wenn ich als Angehörige hauptsächlich darin wohne und temporär jemand anderes mit mir in der Wohnung lebt? Er ist nicht mein Partner die Wohnung wäre als sein Wohnsitz gemeldet aber es gäbe weder Mietvertrag noch Mietkosten.
ich hoffe sie können meine Frage beantworten
mfg
Karin

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.03.2012
12:06 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 30.03.2012
15:52 Uhr

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Beantwortet am 30.03.2012 15:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 8891

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Ihre Eltern keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung begründen möchten ...



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