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Verzicht auf Mieteinnahmen bei Erbengemeinschaft

Gefragt am 16.02.2012
15:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11528

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Tod meines Mannes Ende 2009 ging der Besitz seiner vermieteten Eigentumswohnung aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zur Hälfte an mich und zu jeweils 1/4 an meine beiden Töchter (beide 2010 und 2011 noch in Ausbildung)über.

Da ich die Wohnung alleine verwalte und auch die Mieteinnahmen erhalte (was auch im Sinne meiner Töchter war und ist) hat die Lohnsteuerhilfe die gesamten Mieteinnahmen in meiner Einkommenssteuererklärung 2010 berücksichtigt, da die Töchter aufgrund geringen Einkommens noch keine eigene Steuererklärung gemacht haben.

Nun erkennt dies das Finanzamt aber nicht an, sie spricht laut Bescheid mir einen Anteil der Mieteinnahmen zu und hat meine Töchter dazu aufgefordert einen eigene Steuererklärung abzugeben.

Dies hätte zur Folge dass die jüngere Tochter mit ihrem Mietanteil von 500 Euro durch ihre Ausbildungsvergütung + Halbwaisenrente über die Einkommensgrenze des Kindergeldes kommen würde, was für mich wiederum bedeuten würde, dass dies voraussichtlich komplett für 2010 und bis August 2011 (bis Ende der Ausbildung) zurückzuzahlen wäre.

Da ich verbeamtet bin würde sich dadurch auch mein Beihilfesanspruch von 70 auf 50 % ändern, ich müsste somit also nicht nur das Kindergeld, sondern auch die Restkrankenversicherung nachzahlen. Umgerechnet auf die 1,5 Jahre müsste ich insgesamt mit ca. 6000 Euro rechnen. Dies steht meines Erachtens in keinem Verhältnis, denn das Finanzamt würde seine Steuern ja von mir bekommen, es geht also nicht darum irgendwelche Steuern zu sparen.

Nun zu meiner Frage...wie hoch stehen die Chancen dass das Finanzamt bei einem Widerspruch gegen den Bescheid eine schrifliche Vereinbarung von 2010 anerkennen würde, aus der hervorgeht, dass meine Töchter während ihrer Ausbildung auf die Mieteinnahmen verzichten?

Oder sehen Sie noch eine andere Möglichkeit gegen diesen Besheid vorzugehen?

Vielen Dank vorab für Ihre Bemühungen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.02.2012
15:35 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 16.02.2012
16:57 Uhr

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Beantwortet am 16.02.2012 16:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11528

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass die Erbengemeinschaft immer noch besteht und bisher nicht auseinandergesetzt wurde.
Grundsätzlich fließen damit die Vermietungseinkünfte aus der Wohnung der Erbengemeinschaft zu ...



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