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Vermietung an Angehörige

Gefragt am 10.03.2011
20:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4438

 

Hallo,

wir haben folgenden sachverhalt:

eigentumswohnung aufteilung 50/50 meine frau und ich. wir sind letztes jahr in unser neues reihenhaus gezogen. in unsere wohnung ist mein schwiegervater und seine frau eingezogen.

bei der finanzierung des hauses haben wir für die finanzierende bank die zu erwartende miete einkalkuliert ( für die bank haben wir dann auch einen offiziellen mietvertrag geschlossen ) und den zahlungsfluss für die bank auch über kontoauszüge nachgewiesen. dabei habe ich die 75 % regelung angesetzt ( unter verwandten )

nun ist es so daß ich in 2010 den arbeitgeber gewechselt habe und meine einkünfte sich derart verbessert haben, daß wir auf die mieteinnahmen nicht angewiesen sind. da wir bisher durch den vater meiner frau finanziell sehr gut unterstützt wurden, kam jetzt zur sprache, daß wir auf die miete komplett verzichten wollen ( außer den nebenkosten ).

meine frage ist:

- wir möchten zukünftig auf die miete verzichten - so daß damit auch keine positiven einkünfte erzielt werden - der wegfall von absetzbarkeit der abschreibung etc. ist mir klar
ist dies mit weiteren nachteilen verbunden ??

- was mit den bisher gezahlten mieten seit 06/2010 - muessen diese in der steuererklärung erfasst werden ?? - ich wuerde ja ggf. auf die abschreibungsmöglichkeiten verzichten ??

mein thema ist, daß ich das korrekt händeln will - aber nicht weiss ob man durch den nachträglichen verzicht der miete irgendwelche nachteile oder fragen des finanzamtes zu erwarten hat.

danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.03.2011
20:47 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.03.2011
07:57 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 11.03.2011 07:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4438

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Es steht Ihnen natürlich frei, die Wohnung zu vermieten oder nicht zu vermieten.

Bei der von Ihnen gewählten Gestaltung konnten Sie die Aufwendungen für die Wohnung, dazu gehören auch die Schuldzinsen und die Abschreibung, in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung steuerlich abziehen ...



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