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Vermietung von Pension mit Inventar im Rahmen privater Vemögensverwaltung

Gefragt am 16.11.2022
04:16 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 435

 

Ich habe 3 Häuser in Deutschland, die ich insgesamt an einen Mieter für 2 Jahre vermieten will.
Es sollen Flüchtlinge untergebracht werden.
Ein Haus ist eine ehemalige Pension mit Fremdenzimmern und einer kleinen
Wohnung. In den Zimmern ist noch Inventar wie Betten, Tische und eine Küche vorhanden, das der Mieter nutzen will.

1. Kann ich die 3 Häuser mit Inventar oder nur ohne Inventar vermieten im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung?

2. Kann ich noch weitere Häuser mit Fremdenzimmern im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung vermieten (mehr als drei Häuser)? Die Mietzeit soll immer länger als 6 Monate betragen.

3. Was muss ich noch beachten, dass ich in der privaten Vermögensverwaltung bleibe?

4. Welche bzw. kann ich zusätzliche Dienstleistungen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung bei der Vermietung dieser Häuser mit Fremdenzimmern für Flüchtlinge erbringen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2022
04:16 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.11.2022
08:14 Uhr

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Beantwortet am 16.11.2022 08:14 Uhr | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 435

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Gerne gebe ich Ihnen auch Ihre Fragen folgende Rückmeldungen:


1. Auch die Vermietung mit Inventar spielt sich grundsätzlich im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung ab. Bestes Beispiel dafür ist die Vermietung einer Ferienwohnung, die ja auch möbliert ist. Die Anzahl der Objekte spielt hier auch eine untergeordnete Rolle.

2. Siehe Antwort zu 1).

3. In Ergänzung zu 1) und 2):
Immer dann, wenn Dienstleistungselemente hinzukommen, die einen hotelähnlichen Charakter haben, führt dieses zu einer Gewerblichkeit bzw. kann in diese Richtung "kippen". So heißt es u.a. in den Einkommensteuerhinweisen:

"Ein Gewerbebetrieb ist auch anzunehmen, wenn eine hotelmäßige Nutzung der Ferienwohnung vorliegt oder die Vermietung nach Art einer Fremdenpension erfolgt ...



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