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Vermietung im Ausland

Gefragt am 01.03.2017
17:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1554

 

Schönen guten Tag,

ich habe seit kurzem einen Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung in der Schweiz. Die Wohnung hat mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft). Wohnhaft und Steuerpflicht ist in Deutschland.

Nun zu meinen Fragen:

Wo muss ich in der Steuererklärung Einnahmen oder vielleicht Gewinn für das Objekt angeben?

Wo muss ich in der Steuererklärung meine Ausgaben für das Objekt angeben?

Wo muss ich in der Steuererklärung die in der Schweiz gezahlte Steuerlast angeben?

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.03.2017
17:36 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.03.2017 19:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1554

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Basis Ihres Einsatzes und im Rahmen einer ersten Orientierung kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben:

Sie müssen zunächst in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben und dort die (anteiligen) Einnahmen minus Ausgaben erfassen (nach Schweizer Steuerrecht), da das Objekt in der Schweiz liegt und daher die Schweiz das Besteuerungsrecht hat. Auf diese Einkünfte fallen möglicherweise Steuern in der Schweiz an ...



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