Vermietung im Ausland
Gefragt am 01.03.201717:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1725
Schönen guten Tag,
ich habe seit kurzem einen Anteil an einer vermieteten Eigentumswohnung in der Schweiz. Die Wohnung hat mehrere Eigentümer, die gemeinschaftlich die Wohnung verwalten (Bruchteilsgemeinschaft). Wohnhaft und Steuerpflicht ist in Deutschland.
Nun zu meinen Fragen:
Wo muss ich in der Steuererklärung Einnahmen oder vielleicht Gewinn für das Objekt angeben?
Wo muss ich in der Steuererklärung meine Ausgaben für das Objekt angeben?
Wo muss ich in der Steuererklärung die in der Schweiz gezahlte Steuerlast angeben?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Fragesteller
17:36 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihres Einsatzes und im Rahmen einer ersten Orientierung kann ich Ihnen wie folgt Auskunft geben:
Sie müssen zunächst in der Schweiz eine Steuererklärung abgeben und dort die (anteiligen) Einnahmen minus Ausgaben erfassen (nach Schweizer Steuerrecht), da das Objekt in der Schweiz liegt und daher die Schweiz das Besteuerungsrecht hat. Auf diese Einkünfte fallen möglicherweise Steuern in der Schweiz an ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung" Jetzt eigene Frage stellen!