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Vermietung Garagen ohne Wohnung

Gefragt am 24.05.2024
10:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 185

 

Guten Tag,

ich habe Einkünfte aus Renten, Vermietung und Verpachtung, Landwirtschaft und freiberuflicher Tätigkeit (nur diese mit UST). .
Jetzt möchte ich drei Garagen vermieten an Mieter, die keine Wohnung gemietet haben (3 x 40 Euro monatlich).

Grundsätzlich resultiert meines Wissens daraus ja Gewerbe- und Umsatzsteuer, die ich vermutlich durch den Freibetrag bei der Gewerbesteuer und der Kleinunternehmerregelung vermeiden kann.
Werden auch die Umsätze der anderen Einkunftsarten berücksichtigt?

Welche Anträge muss ich stellen? Vermutlich muss ich dafür die Umsätze des Vorjahres angeben?
Ließe sich der Aufwand bei z.B. einer oder zwei Garagen vermeiden?

Besten Dank und viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.05.2024
10:34 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 24.05.2024
10:56 Uhr

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Beantwortet am 24.05.2024 10:56 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 185

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Umsatzsteuer:

Grundsätzlich erzielen Sie mit der Vermietung der Garagen Einnahmen, die auch umsatzsteuerpflichtig sind, da diese nicht im Zusammenhang mit der steuerfreien Vermietung einer Wohnung stehen. Umsatzsteuerlich sind Sie insgesamt Unternehmer. Das heißt: es werden alle Ihre Umsätze aus den unterschiedlichen "Betrieben" zusammengerechnet. Sie können also z.B. nicht mit einer Tätigkeit (freiberuflich) umsatzsteuerpflichtig sein und mit einer anderen Tätigkeit, die nicht steuerfrei ist, die Kleinunternehmerregelung anwenden ...



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