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Verkauf nach Vermietung und anschließender Eigennutzung

Gefragt am 14.03.2012
17:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4604 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beabsichtigen unsere Eigentumswohnung diese Jahr zu verkaufen. Die Wohnung wurde erst im Jahr 2004 angeschafft, ist also noch keine 10 Jahre her.

Bis zum 31.03.2010 war die Wohnung vermietet. Anschließend haben wir sie selbst als Hauptwohnsitz genutzt. Auf der Meldebescheinigung steht als Meldedatum der 02.06.2010.

1. Ab welchem Datum dürfen wir die Wohung verkaufen, wenn wir den möglichen Gewinn nicht versteuern möchten?

2. Muss bis zu diesem Tag die ETW der gemeldete Hauptwohnsitz bleiben, oder dürfen wir schon vorher offiziell in einer neuen Wohnung gemeldet sein?

Vielen Dank für die Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Sascha Menzel

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.03.2012
17:47 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 14.03.2012
18:24 Uhr

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Beantwortet am 14.03.2012 18:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4604 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Frage der zeitlichen Eigennutzung in Zusammenhang mit § 23 EStG ist im BMF-Schreiben vom 05 ...



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