verbleibender Erhaltungsaufwand im Erbfall
Gefragt am 04.01.201111:59 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6404
Ab 16.11.2009 bin ich Erbe eines Mietobjektes, das Die komplette Berücksichtigung des wegen der Verteilung auf 5 Jahre verbliebenen Erhaltungsaufwands aus den Jahren 2006-2009 habe ich in der Steuererklärung 2009 für meine verstorbene Mutter nicht beantragt, weil sie ohnehin keine Steuern zu zahlen hatte.
Kann ich nun den Anspruch auf Berücksichtigung des Resterhaltungsaufwandes bei Weitervermietung des o.a. Objektes "erben"?
11:59 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie sprechen hier größere Aufwendungen für die Erhaltung im Sinne des § 82b Abs ...
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