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Untervermietung Ertrag wo eintrage Elster-Online

Gefragt am 16.05.2023
16:12 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 272

 

Wenn ich gewerbliche Räume anmiete und weitervermiete, wo muss ich den Ertrag in der Steuererklärung angeben? Anlage V geht offensichtlich nicht, weil mich Elster-Online nach dem Anschaffungsjahr der Immobilie fragt. Und ich habe die Immobile nicht angeschafft.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.05.2023
16:12 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.05.2023
16:24 Uhr

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Beantwortet am 16.05.2023 16:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 272

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass Sie diese Räume als Privatperson anmieten und weiter vermieten. In dem Fall wäre schon die Anlage V richtig, allerdings dann der Eintrag in Zeile 31 (Einkünfte aus der Untervermietung von gemieteten Räumen).

Sollten Sie wider erwarten einen Gewerbebetrieb haben und die Untervermietung erfolgt im Rahmen des Gewerbebetriebs, so sind die Einnahmen in der Gewinnermittlung Ihres Gewerbebetriebs (z ...



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