Unentgeltliche Überlassung an Familienangehörige - betriebliche Nutzung
Gefragt am 05.05.201218:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4708
Guten Tag,
ich betreibe einen Onlineshop und habe im Keller einen Lagerraum von ca. 50qm.
Da dort mehrere kostenintensive Instandhaltungsarbeiten durchgeführt wurden, möchte ich die Kosten über meine Firma absetzen. Das Problem liegt darin, dass ich nicht die Eigentümerin des Hauses bin, sondern nur mein Ehemann. Muss ich einen Mietvertrag über die betrieblich genutzte Räume abschließen und Miete zahlen? Oder kann mein Mann mir die Fläche unentgeltlich überlassen? Muss dies schriftlich erfolgen?
Danke für Ihre Antwort.
18:32 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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