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Umbau Arbeitsräume in gemietetem Objekt

Gefragt am 15.09.2014
11:13 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2504

 

Folgende Frage
der bisher als Keller genutzte Keller eines bei mir zum Privatvermögen gehörenden EFH Soll zu Arbeitsräumen umgebaut werden. Diese Arbeitsräume sollen an die GmbH, bei der ich geschäftsführender Gesellschafter bin, vermietet werden.
Es kommt jetzt eine Vermietung vor Umbau in Frage. Dann würde die GmbH den Keller trockemlegen, größere Fenster einbauen und die erforderliche Elektrik einbauen. Dann würden Herstellkosten entstehen, die wie das Haus abzuschreiben sind oder besteht eine Möglichkeit sofortigen Aufwand anzusetzen. Es handelt sich ja nur um ein gemietetes Objekt.
Alternativ könnte der Umbau privat erfolgen und dann als Werbungskosten aus V+V angesetzt werden. Gilt das auch für eine mögliche Trockenlegung?
Welche Form ist sinnvoller?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 15.09.2014
11:13 Uhr
 Ralph J. Schnaars Ralph J. Schnaars Beantwortet am 15.09.2014
11:49 Uhr

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Beantwortet am 15.09.2014 11:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2504

Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Vermietung / Verpachtung)


sehr geehrter Fragesteller,

eine Vermietung an die GmbH ist die beste Lösung, wenn
und soweit das Mietverhältnis wie unter fremden Dritten
durchgeführt wird.

Sofern die GmbH die Räume in dem „vorhandenen“ Zustand
mietet (man sollte aber überlegen, ob auch ein fremder
Dritter dieses machen würde), könnte die GmbH – sofern der
Mietvertrag dieses erlaubt bzw. explizit vorsieht – alle
Schönheitsreparaturen oder Umbauten vornehmen ...



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