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Strafanzeige wegen hinterzogen Steuer

Gefragt am 20.06.2021
17:58 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037

 

Guten Abend
Ich hab ein riesengroßes Problem
Ich schildere meine Situation
Ich habe eine Wohnung mit einer Mieteinnahme
Und ich habe ein Haus mit zwei Mieteinnahmen
einmal Erdgeschoss und einmal erster Stock
Irgendwie aus Dummheit oder was auch immer hab ich die
Mieteinnahmen nicht im Finanzamt gemeldet
Ich hab die Steuerklärung immer selber gemacht
Bin leider nicht so extrem steuerlich tief im Thema
Jetzt habe ich im März angefangen eine Wohnung beim
Finanzamt nach zu melden
Daraufhin kam auch ein Schreiben mit den Unterlagen die noch erwünscht sind
Hab die Unterlagen hin geschickt und dann kam ein Steuerbescheid mit dem Betrag
Den ich bezahlen muss
Anschließend kam von einem anderen Finanzamt aus einer größeren Stadt einschreiben
Dass dies als Selbstanzeige gewertet wird
Und ich unter Verdacht steht Steuern hinter zogen zu haben
Weil ich so lange gebraucht habe
Die Wohnung nach zu melden
Daraufhin habe ich beim Finanzamt das Schreiben in Kempten im Allgäu angerufen
Und nachgefragt warum ich dieses Schreiben bekommen habe
Weil ich nicht wusste dass wenn ich eine Wohnung nachreichen dies
Selbstanzeige gewertet wird
Der Herr am Telefon hat mich ausführlich beraten und gesagt
Wenn nichts weiteres mehr versteckt wurde dass ich ohne Strafe
Rauskomme
Jetzt ist natürlich das Problem was ich leider nicht wusste dass ich am Anfang
Gleich alles melden hätte müssen um straffrei rauszukommen
Nun fehlt noch das Haus mit den beiden Mieteinnahmen
Was ich dem Finanzamt noch nicht gemeldet habe
Mir geht es dabei nicht gut
Ich wollte nichts falsch machen
Mein Hintergrund an der Situation War
Dass ich erst mal das erste Objekt anmelden
Und ein halbes ja später das zweite Objekt
Um finanziell nicht alles auf einmal bezahlen zu müssen
Aber anscheinend war das falsch und hab mich jetzt strafbar gemacht
Können Sie mir bitte helfen was ich jetzt tun kann
Danke im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.06.2021
17:58 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.06.2021
13:50 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.06.2021 13:50 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1037

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich vor dem Hintergrund des gebotenen Honorars, von dem die Hälfte an mich als Berater geht, den Rat erteilen, dass Sie sich hier auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen sollten. Der Anwalt sollte auf Steuerstrafrecht spezialisiert sein, damit er Sie zielführend beratend kann, wie hier weiter vorzugehen ist ...



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