Steuern sparen bei Vermietung an Familienmitglieder
Gefragt am 27.08.201616:56 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2033
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze eine Eigentumswohnung, welche ich an meinen Bruder (Student) vergünstigt vermieten möchte.
Aus meiner Sicht wäre es seitens der Finanzverwaltung in Ordnung, wenn oberhalb von 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete (7,18 €, also 4,74 €/m²) der Wohnraum überlassen wird. Im Gegenzug können Aufwendungen (Abschreibungen, Schuldzinsen, Reisekosten zum Objekt, etc.) in voller Höhe abgesetzt werden. Dies erzeugt ein Verlust von mehreren tausend Euro und dies führt zu einer Steuerersparnis.
Aus meiner Sicht ergeben sich hier folgende Vorteile:
- günstige Miete für ein Familienmitglied
- Steuerersparnis für mich als Eigentümer
Nun meine Frage:
Was passiert wenn beispielsweise 5 Jahre kontinuierlich Verluste aus Vermietung und Verpachtung generiert werden? Wird dies ohne Weiteres toleriert oder gilt der Steuerfall irgendwann als Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht?
Viele Grüße
16:56 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die von Ihnen zutreffend beschriebenen Kriterien für eine Fremdvermieitung eingehalten werden (insbesondere >66% der ortsüblichen Warmmiete), wird eine Einnahmeerzielungsabsicht (widerlegbar) unterstellt. Dann werden die Verluste grundsätzlich anerkannt und keine Überschußprognose gefordert ...
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