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Solaranlage

Gefragt am 23.06.2010
17:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4440

 

Guten Tag,
ich bin Freiberufler und habe ein Planungsbüro. Bin umsatzsteuerpflichtig und habe einen Gewinn/Überschuss von ca. 15000,00 €.
Frage: Ich möchte auf mein eigenes Wohnhaus eine Solaranlage installieren lassen. Kann ich diese über das Büro kaufen, sprich umsatzsteuer ziehen, und abschreiben? Wenn ja, wieviel Jahre müsste ich abschreiben? Muss ich diese dann an privat vermieten, wenn ja für wieviel Jahre und zu welcher monatl. Miete. Angebot der Solaranlage ca. 8000,00 €

Für eine schnelle und hoffentlich positive Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
Mit freundlichem Gruß

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.06.2010
17:28 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.06.2010
18:10 Uhr

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Beantwortet am 23.06.2010 18:10 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4440

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Betrieb einer Fotovoltaikanlage steuerlich eine gewerbliche Betätigung i.S. des § 15 EStG. Sie erzielen also Einkünfte aus Gewerbetrieb.

Im Allgemeinen ergeben sich in den ersten Jahren Verluste aus Gewerbebetrieb. Diese können Sie mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnen, sodass sich hieraus eine Steuerersparnis ergibt.

Voraussetzung für die Verlustverrechnung ist, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Über die nächsten 20 Jahre hinweg muss ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten sein ...



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