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Sicherheitentausch für neue Wohnung - ist sowas zulässig

Gefragt am 08.10.2012
22:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2906

 

Wohnung W1 mit Kredit K1 (Zins 5%) ist vermietet
- gekauft in 2000, anschlussfinanziert in 2010
- soll fortan eigen genutzt werden

Wohnung W2 soll gekauft werden.
- soll vermietet werden

Aktuelle Zins bei Neukredit K2: 3%
Restschuld K1 entspricht Neufinanzierung für W2

Was sicher geht:
W1 mit K1 fortführen. W2 mit K2 neu finanzieren.


Aber, geht auch folgendes?:
- Sicherheitentausch, d.h. W2 mit Darlehen K1 durch Sicherheitentausch
- Neukredit für W1 zur Eigennutzung mit höherer Tilgung.

Ziel: teurer Kredit (d.h. höherer Zins) soll weiterhin für vermietete Wohnung verwendet werden wegen Absetzbarkeit der Zinsen. Die vermietete Wohnung ist aber jetzt eine andere.
Guenstiger Kredit für eigengenutzte Wohnung mit Sondertilgung.
Evtl. auch für ca. 2 Jahre beide Wohnungen vermieten, dann Eigennutzung W2.

Mit anderen Worten: der absetzbare Kredit bleibt der gleiche, die zugeordnete vermietete Wohnung ändert sich.

Ist so was möglich?
Kann das Finanzamt da Probleme machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2012
22:01 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 09.10.2012 07:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2906

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Das Darlehen Nummer 1 wurde der Wohnung Nummer 1 zugeordnet ...



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