Scheidung
Gefragt am 17.11.201510:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2265
Ehefrau hat ein Wohnhaus. Ist alleiniger Eigentümer. Leben jetzt im Trennungsjahr. Ehefrau ist aus Wohnhaus ausgezogen..Werden im Januar 2016 geschieden. Ehemann wohnt nach Scheidung weiter im Wohnhaus und tilgt dafür die Schulden und trägt alle Nebenkosten. Nutzungsentschädigung an die Ehefrau ist vom Ehemann
nicht zu zahlen. Das Wohnhaus will der Ehemann später von der Ehefrau kaufen.
Muß die Ehefrau nach der Scheidung Mieteinnahmen versteuern?. Wenn ja, ist der Ehemann dann noch als naher Angehöriger anzusehen.
10:26 Uhr
Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Die Überlassung des Hauses ist in dieser Konstellation grundsätzlich als Vermietung zu betrachten, der Ehemann ist in jedem Fall Angehöriger und sollte in der Erklärung als solcher benannt werden ...
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