Schadenersatz und einmaliger Verkauf
Gefragt am 11.09.201307:32 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2687
Ich verkaufe einen Gartenhaus und ein Einfahrttor für jeweils 500,- Euro, dazu kommt ein Verkauferlöse von ca. 2000,- Euro für Gardinen, Wohnwand, Couch, Einbauküche. Muss und wie ich diese Einnahme versteuern? (Das Haus habe ich vor zwei Jahren gekauft).
Bei der Reparatur des Fensters eines vermieteten Zimmers auf dem 1.- OG fiel mir ein Werkzeug aus der Hand: Blechschaden eines vordem Haus parkendes Auto entstand. Der Autobesitzer verlangt von mir Schadenersatz. Fragen: kann ich Zahlung für diesen Schadenersatz als Werbungskosten absetzen und muss der Autobesitzer diese „Einnahme“ versteuern?
Vielen Dank für Ihre Antworten
07:32 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beantworten.
Bei den von Ihnen genannten Veräußerungen wäre grundsätzlich
eine privates Veräußerungsgeschäft gem. § 22 Nr.2 i.V.m.§ 23 (1) Nr. 2 EStG zu prüfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und
Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt ...
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