Ortsübliche Miete Vergleichswerte
Gefragt am 30.05.201014:25 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3882
Wir haben an nahe Verwandte vermietet.
1. Hat das Finanzamt die Verpflichtung, die Miethöhe bei einem anderen Finanzamt in Erfahrung zu bringen von vergleichbaren Objekten, bei denen wir nur den Vermieter namentlich benennen kännen, er uns aber keinen Mietvertrag aushändigen will zum Nachweis, dass unsere Miete ortsüblich ist und wenn ja, wo steht das?
2.Es gibt keinen Mietspiegel in unserem Ort und auch mit Immoscout etc finden wir kein vergleichbares Objekt, da es ein Einfamlienhaus ist. Wie können wir noch nachweisen, dass es sich um eine angemessene Miete handelt, die wir vereinbart haben?
3. Die Umlagen werden auch untersucht, ob sie angemessen umgelegt wurden. Wir haben z. B. die Wartung der Heizung nicht umgelegt. Ist dieser Betrag wirklich in die Angemessenheitsbetrachtung einzubeziehen?
14:25 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Der Vergleich mit der ortsüblichen Miete ist an Hand der Bruttomiete durchzuführen, d.h. die Nebenkosten werden mit einbezogen ...
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