Minijobber in Erbengemeinschaft anstellen
Gefragt am 11.08.201216:16 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5480
Sehr geehrte Steuerberaterin, sehr geehrter Steuerberater,
ich bin in einer Erbengemeinschaft Miteigentümer an einer Immobilie. Diese gehört zu 3/4 mir. Die Wohnungen sind vermietet.
Ich möchte nun gerne meine Frau oder eine dritte Person mit den Aufgaben rund um die Vermietung und Verwaltung beauftragen. Ich stelle mir ein monatliches Arbeitsentgelt in Form eines Minijobs in Höhe 150 EUR vor.
Ich habe verstanden, dass der Minijob nach dem Haushaltscheckverfahren nicht in Frage kommt (w/gewinnoriertierung bei dem vermieteten Objekt).
Kann die Erbengemeinschaft einen solchen Minijob beauftragen oder ist dafür eine andere Unternehmensform (z.B. GbR) erforderlich?
Was muss dafür gemacht werden?
16:16 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Eine Erbengemeinschaft als Vermieterin einer Immobilie kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vergeben. Die Minijob-Regelungen gelten ausnahmslos nur im Rahmen von abhängigen Beschäftigungsverhältnissen. Daher wirkt die Erbengemeinschaft in so einem Beschäftigungsverhältnis als Arbeitgeber. Der Minijobber als Arbeitnehmer muss keine Beiträge zahlen ...
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