Mietfrei wohnen
Gefragt am 01.12.201522:04 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2723
Mietfrei wohnen: Unsere Tochter hat vor ca. 9 Jahren ein Haus gekauft, dass sie dann doch nicht bezogen hat. Da wir uns wohnlich gerade verändern wollten, haben wir den unteren Wohnbereich gemietet und zahlen seit dem eine ortsübliche Miete. Die obere Etage steht leer. Inzwischen sind wir Rentner und unsere Tochter möchte uns ab nächstem Jahr mietfrei in der Wohnung wohnen lasse. Wir sollen nur noch die Nebenkosten zahlen. Eine Eintragung im Grundbuch soll nicht erfolgen.
Welche Konsequenzen hat das steuerlich? Muß unsere Tochter trotzdem weiter Mieteinnahmen versteuern, auch wenn sie keine Miete mehr einnimmt? Ist das eine Schenkung und müssen wir ein Schenkungssteuer zahlen? In welcher Form muß dem Finanzamt diese Änderung mitgeteilt werden? Wir wären dankbar für eine Antwort.
22:04 Uhr
Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Zu Ihren Fragen:
Steuerlich hat die mietfreie Überlassung keine Konsequenzen. Da Ihre Tochter dann keine Mieteinnahmen hat, muss sie auch keine versteuern ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung" Jetzt eigene Frage stellen!