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Mieteinnahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht

Gefragt am 24.11.2022
07:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 832

 

Ich habe eine vermietete Wohnung gekauft, um diese selbst zu bewohnen. Die Mieterin hat von mir sofort nach Kauf der Wohnung eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Da ich mich natürlich an Kündigungsfristen halten muss, habe ich jetzt "ungewollt" Mieteinnahmen. Ich hatte nie die Absicht, mit der Wohnung einen Gewinn zu erzielen.

Ich habe Einnahmen von 1250 EUR (Warmmiete). Allerdings würden Ausgaben wie Grunderwerbsteuer, Nebenkosten, anwaltliche Beratung für die Eigenbedarfskündigung, Zinsaufwendungen, usw. diesen Betrag bei weitem übersteigen. Unter dem Strich würde ich mehrere tausend Euro Verlust machen.

Muss ich trotzdem die Anlage V ausfüllen, oder kann ich diese bei der nächsten Steuererklärung einfach weg lassen? Muss ich das Finanzamt auf die Einnahmen/Ausgaben im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis hinweisen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.11.2022
07:03 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 28.11.2022
13:56 Uhr

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Beantwortet am 28.11.2022 13:56 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 832

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

auch, wenn die Zeit der Vermietung recht kurz ist, erzielen Sie dem Grunde nach erst einmal Mieteinkünfte. Ob ein Verlust entsteht oder vielleicht doch ein kleiner Überschuss wäre zu prüfen. Denn insbesondere Grunderwerbsteuer oder andere Erwerbsnebenkosten gehören zu den Anschaffungskosten und können nur über die Gebäudeabschreibung geltend gemacht werden. Kosten für die Eigenbedarfskündigung stehen nicht im Zusammenhang mit der Vermietung und könnten gar nicht abgezogen werden ...



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