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Mieteinnahmen nur in die Feststellungserklärung?

Gefragt am 18.04.2014
17:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7890

 

Ich habe zusammen mit meiner Mutter und zwei Schwestern 2013 ein Mehrfamilienhaus zu unterschiedlichen Teilen geerbt. Da ein Teil der Immobilie mit Umsatzsteuer vermietet wird, habe ich bereits eine Steuernummer beantragt und monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgegeben.
Nun muss ich ja dem Finanzamt mitteilen, wie hoch die Mieteinnahmen abzüglich der Ausgaben waren. Dazu habe ich mit WISO eine Feststellungserklärung gemacht, dort alle Einnahmen und Ausgaben eingetragen und alle Eigentümer mit den jeweiligen Anteilen aufgeführt.
Muss ich in meiner \\\"privaten\\\" Steuererklärung diese Einnahmen nochmals angeben, oder genügen die Angaben in der Feststellungserklärung.
Dann noch die Frage, wo gebe ich bzw. die anderen Eigenzümer \\\"Reisekosten\\\" zur Immobilie an. Wir wohnen alle nicht direkt in der Stadt, in der die Immobilie steht, müssen aber regelämäßig dort vorbei schauen. Werden diese Reisekosten in der \\\"privaten\\\" Steuererklärung angegeben oder kommt dies in die Feststellungserklärung?

Vielen Dank für die Beantwortung.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.04.2014
17:40 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 19.04.2014
00:25 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.04.2014 00:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7890

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.

Neben der Umsatzsteuererklärung ist die Grundstücksgemeinschaft (= Erbengemeinschaft) hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung mit eigener Anlage V
bei dem Finanzamt verpflichtet ...



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