Instandsetzung und Umbaumassnahmen eines Wirtschaftsgebäudes-Scheune zur Ferienwohnung zwecks Vermietung
Gefragt am 22.09.202013:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 893
Frage zur Absetzung von Instandsetzung eines Wirtschaftsgebäudes/Scheune in eine Ferienwohnung zwecks Vermietung.
Auf dem Grundstück mit einem Einfamilienhaus befindet sich ein Wirtschatsgebäude/Scheune welche nun instandgesetzt wird und zusätzlich umgebaut, damit daraus eine Ferienwohnung zwecks Vermietung entstehen kann. Das Grundstück wurde in 2010 gekauft. Es gibt einen Einheitswert, der mit 2 % jährlich abgeschrieben wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob das Wirtschaftsgebäude/Scheune vom damaligen Steuerberater in den Einheitswert berücksichtigt wurden.
Wie sind die Investitionen, also Baumaterial und Lohnkosten absetzbar?
1. Fertigstellung der Fenster und Türöffnungen im Mauerwerk:
4 Stk. Fenster : 1.500 Euro
3 Stk. Türen: 1.000 Euro
Putzarbeiten: 1.500 Euro
2. Entfernung des Altfußbodens: 3.000 Euro
3. Fertigstellung des Fußbodens mit Estrichboden: 3.000 Euro
Alles insgesamt: Positionen 1, 2 und 3: 10.000 Euro
Weitere Investiionen sind in 2020 und 2021 noch geplant.
P.S. Das Wirtschaftsgebäude/Schune waren bisher nicht vermietet.
13:54 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich habe ich Sie so verstanden, dass die Ferienwohnung erst entsteht und bisher nicht vorhanden ist. Daher würde es sich bei den von Ihnen genannten Kosten um Herstellungskosten für die neue Ferienwohnung handeln ...
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