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Gründung einer Gesellschaft zur Erzielung von Mieteinnahmen

Gefragt am 01.09.2009
16:37 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7442

 

Hallo,

ich würde gerne in nächster Zeit diverse Immobilien erwerben um sie dann weiter zu vermieten. Nach und nach sollen entsprechende Objekte hinzu gekauft werden.(Allerdings vorerst im kleinen Stil)
Dies soll zusätzlich noch mit einer zweiten Person durchgesetzt werden.
Meine Frage ist, ob die Gründung einer GmbH, UG oder sonstigen Gesellschaftsform steuerlich interessant ist anstatt es privat laufen zu lassen auch wenn es sich nur um kleinere Objekte handelt.
Entstehen durch die Gründung evtl. sogar steuerliche Nachteile?

Kann man pauschal etwas über die anfallenden Steuern und Kosten bei einer Gesellschaft sagen. Z.B. ab welchem Gewinnüberschuss steuern überhaupt anfallen?

Ist die Aufteilung der Einnahmen bzw. Verluste, falls die Gründung einer Gesellschaft nicht in Frage kommt, ohne weiteres auf mehrere Personen möglich über die Steuererklärung? Oder müssen dann auf jeden Fall im Grundbuch all diejenigen eingetragen werden, die die Einkünfte erhalten?


Vielen Dank im voraus.
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.09.2009
16:37 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 01.09.2009
17:49 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 01.09.2009 17:49 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7442

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage,die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Mindesteinsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Geht man davon aus, dass die Vermietung unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fällt und kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, so können mehrere Personen die Objekte im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft vermieten ...



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