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Gewinnerzielungsabsicht für bisher vermietetes Objekt - jetzt Büro zur Eigennutzung

Gefragt am 27.10.2019
09:11 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 919 | Bewertung 2.3/5

 

Wir haben im gleichen Haus ein kleines Appartement.
Dieses wurde bisher vermietet und es wurde seit 2011 auch Gewinne (wenn auch kleine bis 1000 ) erzielt.
Nachdem der Familienangehörige ausgezogen ist, habe ich mein separat gemietetes Büro aufgegeben und
nutze das Appartement als Arbeitsraum für meine freiberufliche Tätigkeit.

Kann nun eine nicht mehr vorhandene Gewinnerzielungsabsicht dazu führen, dass rückwirkend alle Verluste
aus der Vermietung der Jahre vor 2010 aberkannt werden?

Steuerlich habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit (EÜR) daher keine Büro-Mietausgaben mehr angesetzt,
dafür auf der anderen Seite auch keine Anlage "Vermietung und Verpachtung" mehr ausgefüllt.
Ist dies steuerlich korrekt?
Oder muss ich fiktive Mietkosten bei der EÜR absetzen, um diese dann bei der Vermietung anzugeben?

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.10.2019
09:11 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 27.10.2019
09:29 Uhr

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Beantwortet am 27.10.2019 09:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 919 | Bewertung 2.3/5

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Vermietungseinkünfte können bis zur Aufgabe der Vermietungsabsicht angesetzt werden ...



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Fragesteller
2. Wie bewerten Sie die Reaktionszeit des Steuerberaters?
sehr schnelle Reaktion, aber wenig hilfreich
1. Wie hilfreich war die Antwort des Steuerberaters?
Gar nicht, da er meine explizit in der Anfrage gestellten Fragen einfach ignoriert hat.
3. Wie empfehlenswert ist der Steuerberater?
Kann ich leider nicht weiter empfehlen, da ich genau so schlau bin wie vorher, aber € 30 ärmer. Beispiel: "Vermietungsabsicht bedeutet, dass Sie das Objekt vermieten möchten" Da komm ich mir schon etwas veralbert vor.



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