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Gestaltung der Immobilienfinanzierung bei Vermietung unter Angehörigen

Gefragt am 03.09.2014
10:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2321

 

Vater und Sohn kaufen zusammen ein Einfamilienhaus für 500.000 Euro und werden je zur Hälfte Eigentümer. Der Sohn wird das Haus bewohnen.
Der Vater möchte seinem Sohn im Rahmen einer „verbilligten Vermietung unter Angehörigen“ seine Hälfte des Hauses vermieten.
Für die Finanzierung des Hauses bringt der Vater 120.000 Euro Eigenkapital ein, der Sohn 80.000. Der Rest soll über eine Bank finanziert werden.
Was ist bei der Gestaltung der Finanzierung zu beachten, damit das Finanzamt dem Vater die Verluste aus der verbilligten Vermietung anerkennt?
Reicht es wenn Vater und Sohn zwei getrennte Darlehensverträge bei der gleichen Bank haben und jeder seine Raten zahlt?
Hat es eine Bedeutung, dass unterschiedlich viel Eigenkapital eingebracht wurde?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.09.2014
10:55 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.09.2014 12:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2321

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Verluste aus Vermietung und Verpachtung sind von der Finanzverwaltung grundsätzlich auch dann anzuerkennen, wenn sie über Jahre hinaus entstehen. Jedoch können Zeitmietverträge oftmals steuerschädlich sein; denn bei Zeitmietverträgen kann das Finanzamt die Einkunftserzielungsabsicht genau für die Dauer des Mietvertrags prüfen ...



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