Ferienwohnung auf Rügen ohne deutschen Wohnsitz
Gefragt am 30.05.201215:51 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3788
Guten Tag,
ich bin Deutsche,verheiratet mit einem Schweizer, wohnhaft in der Schweiz, wo ich auch arbeite und meine Steuern zahle. Nun möchten wir eine Ferienwohnung in Deutschland kaufen (vermutlich Rügen), die wir vorwiegend vermieten möchten (Saison ca. von Mai - Okt.), und nur 1-2 Wochen pro Jahr selber nutzen möchten.
Meine Frage: Müssen wir die Einnahmen in Deutschland versteuern, obwohl wir keinen Wohnsitz dort haben?
Wenn ja: wie hoch werden Mieteinnahmen besteuert? Können Werbungskosten für Vermietung, sowie die Zinsen eines Finanzierungskredites gegen die Umsatzsteuer geltend gemacht werden (denn wir zahlen wir ja weiter keine Steuern in Deutschland, die wir reduzieren könnten). Gibt es einen Freibetrag für Mieteinahmen?
Vielen Dank.
MfG
Sonja Burger Demuth
15:51 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Einkünfte aus der Vermietung der Ferienwohnung unterliegen in Deutschland der beschränkten Steuerpflicht. Die Vermietung von Ferienwohnungen kann sowohl zu Einkünften aus Gewerbebetrieb als auch zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen. Von gewerblichen Einkünften ist auszugehen, wenn die Wohnung in einer Ferienanlage mit einer Vielzahl gleichartiger Wohnungen liegt, eine zentrale Vermarktung vorgenommen wird und eine hotelbetriebartige Verwaltung existiert ...
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