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Erhaltungsaufwendungen

Gefragt am 04.10.2022
11:55 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 582

 

Hallo, die Pächterin meiner Gastronomieimmobilie hat auf ihre Kosten die WC-Anlage sanieren lassen. Da sie im selben Jahr den Laden ( Einrichtung etc. ) verkauft hat und die Kosten für die Sanierung der WC-Anlage nicht abschreiben kann, möchte ich die Kosten abschreiben. Im Gegenzug erlasse ich ihr dem Wert entsprechend die letzten Mietzahlungen. Sind dies Erhaltungsaufwendungen und kann ich diese Kosten innerhalb 1 Jahres oder mehrere Jahre abschreiben ?

MfG

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Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.10.2022
11:55 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 04.10.2022
12:01 Uhr

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Beantwortet am 04.10.2022 12:01 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 582

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung auf Ihre Frage.

Lassen Sie eine vorhandene WC-Anlage sanieren, so liegen grundsätzlich Erhaltungsaufwendungen vor, wenn durch die Sanierung nicht ein anderer Raum entstanden ist. Insofern können Sie die Kosten, die Sie Ihrer Pächterin erstatten, als Erhaltungsaufwand sofort geltend machen. Sofern bei Ihnen Einkünfte aus Vermietung vorliegen, haben Sie auch die Möglichkeit, diese Kosten nach § 82b EStDV auf 2-5 Jahre gleichmäßig zu verteilen ...



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