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Einnahmen aus Vermietung in DEU bei temp. Wohnsitz im Ausland Stichwort Liebhaberei?

Gefragt am 03.05.2013
20:33 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2887 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag!

Nachfolgend eine steuerrechtliche Frage:
Meine Ehefrau und ich haben in 2011 eine Hausimmobilie erworben und nach umfangreichen Umbau-/Renovierungsarbeiten (Herstellungs-/Erhaltungsaufwand) im Sommer 2011 selbst bezogen.
Seit Mitte 2012 haben wir unseren Hausstand berufsbedingt für die Dauer von -4- Jahren ins Ausland verlegt. Unsere Immobilie haben wir seitdem befristet vermietet.
Die hieraus zu erzielenden Einnahmen aus Vermietung sind in Deutschland steuerpflichtig. Können wir hingegen die Anschaffungs-/Herstellungs-Erhaltungs- und Werbungskosten (z.T. anteilmäßig) gegenrechnen (negative Mieteinnahmen) oder wird uns vom FA Liebhaberei unterstellt werden, da wir später, nach Rückkehr nach DEU unsere Immobilie wieder selbst nutzen wollen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.05.2013
20:33 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 03.05.2013 23:38 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 2887 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Frage aufgrund Ihres Einsatzes und im Rahmen einer Erstberatung wie folgt:

Mit Ihren Einkünften aus Vermietung sind Sie in der Tat „beschränkt steuerpflichtig“ in Deutschland. Das bedeutet u.a., dass Sie bereits ab dem ersten Euro Vermietungseinkünfte Steuern zahlen und nicht den Grundfreibetrag von 2x ca. 8.000 EUR abziehen können ...



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Sehr hilfreich und fundiert sowie nachvollziehbar
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