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Darlehenszuordnung zwecks steuerlicher Anrechnung Zins

Gefragt am 08.08.2016
11:17 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1897

 

Ich bin Eigentümer eines selbstgenutzten EFH und einer vermieteten Wohnung.
Beides ist bei unterschiedlichen Banken mit Darlehen in ähnlicher Höhe beliehen.
Das Darlehen der Wohnung läuft aus am 31.03.2017 und soll dann komplett zurückgezahlt werden
Das Darlehen des EFH läuft aus am 31.03.2020.
Ich möchte nun gerne das Darlehen des EFH für die Wohnung nutzen. Welche Schritte sind dazu nötig um die Darlehenszinsen für das EFH der Wohnung zuzuordnen? Reicht es die Zinsen über das seperate Mietkonto abzuwickeln oder ist eine Grundschuldabtretung der Wohnung zur Bank mit dem bisherigen EFH Darlehen notwendig um die Darlehenszinsen für die Wohnung zum steuierlichen Abzug zu bringen?
Oder gibt es Zwischenstufen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.08.2016
11:17 Uhr
Steuerberater Udo Glinka Steuerberater Udo Glinka Beantwortet am 09.08.2016
14:28 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 09.08.2016 14:28 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1897

Antwort von Steuerberater Udo Glinka (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ausgehend von den mir zur Verfügung gestellten Informationen gebe ich Ihnen nachstehend meine erste Einschätzung.

Entscheidend für den Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkünften ist der Finanzierungszusammenhang, das heißt dies richtet sich ausschließlich nach der tatsächlichen Verwendung der Darlehensmittel ...



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