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Beendigung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Gefragt am 01.12.2014
14:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2857

 

Ich besitze seit 2008 ein Einfamilienhaus und habe dort von 2009-2012 ein kleines Appartement im Souterrainbereich vermietet. In dieser Zeit habe ich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Nun (Anfang 2013) haben wir entschieden, die Vermietung zu beenden, weil wir dieses Zimmer selber als Partyraum nutzen wollen und nicht mehr vermieten wollen.
Meine Frage ist nun, inwieweit das Finanzamt die bislang geltend gemachten negativen Einkünfte der Jahre 2009-2012 rückwirkend als \\\"Liebhaberei\\\" einstuft und somit eine empfindliche Steuernachzahlung zu befürchten ist, wenn ich einfach Eigennutzung für den betreffenden Wohnraum angebe?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 01.12.2014
14:03 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 01.12.2014 15:34 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2857

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Gewinn zu erzielen. Als maßgebend wird hierbei ein sog. normativer Ablauf angesehen, der vorliegt, wenn eine Vermietungstätigkeit langfristig angelegt ist und eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft dargestellt werden kann, z ...



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