Beendigung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Gefragt am 01.12.201414:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2857
Ich besitze seit 2008 ein Einfamilienhaus und habe dort von 2009-2012 ein kleines Appartement im Souterrainbereich vermietet. In dieser Zeit habe ich negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Nun (Anfang 2013) haben wir entschieden, die Vermietung zu beenden, weil wir dieses Zimmer selber als Partyraum nutzen wollen und nicht mehr vermieten wollen.
Meine Frage ist nun, inwieweit das Finanzamt die bislang geltend gemachten negativen Einkünfte der Jahre 2009-2012 rückwirkend als \\\"Liebhaberei\\\" einstuft und somit eine empfindliche Steuernachzahlung zu befürchten ist, wenn ich einfach Eigennutzung für den betreffenden Wohnraum angebe?
14:03 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
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Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Gewinn zu erzielen. Als maßgebend wird hierbei ein sog. normativer Ablauf angesehen, der vorliegt, wenn eine Vermietungstätigkeit langfristig angelegt ist und eine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft dargestellt werden kann, z ...
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