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Bauzeitzinsen

Gefragt am 28.05.2015
21:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2376

 

Guten Tag,

der Bau eines Einfamilienhauses, das nach Fertigstellung vermietet werden soll, wird komplett (inkl. Grundstückserwerb) aus einem Darlehen finanziert.
Fertigstellung und Beginn der Vermietung soll der 01.01.16 sein.

Von den Steuern auf die Mieteinnahmen ab 2016 können u. a. sowohl die zu diesem Zeitpunkt fälligen Darlehenszinsen als auch die Abschreibung der Herstellkosten abgezogen werden.

Aus eigener Recherche weiß ich, dass die Darlehenszinsen während des Hausbaus (sog. Bauzeitzinsen) entweder vorab geltend gemacht werden können oder später zu den Herstellkosten gerechnet werden können und dann bei der Abschreibung berücksichtigt werden.

Gibt es eine Auswahlmöglichkeit und was ist dann sinnvoller?

Derzeit habe ich noch keine Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung, sondern ausschließlich aus nicht selbständiger Beschäftigung.

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.05.2015
21:36 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 28.05.2015 23:47 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2376

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage verstehe ich so, dass Sie wissen wollen, wie Sie Darlehenszinsen steuerlich geltend machen können.

In Ihrem Fall sind die Darlehenszinsen, sofern diese während der Bauzeit schon gezahlt werden, ganz klar vorab entstandene Werbungskosten, die in ZUsammenhang mit einer späteren Einkunftsquelle aus VuV in stehen ...



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