Ausgleichszahlung Erbengemeinschaft
Gefragt am 06.11.201021:11 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6229
ich bin mitglied einer erbengemeinschaft (3 personen). bruder, schwester und ich.
meine geschwister bewohnen das geerbte 3 familienhaus.
wohnung 1 bruder. wohnung 2 schwester. wohnung 3 wird von beiden genutzt. keine vermietung an fremde
welche steuerfreien ausgleiche an mich sind möglich.
1/3 der gesamtwohnfläche entspricht einem wert nach mietspiegel von c. 500 €
auf diesen betrag haben wir uns als ausgleich geeinigt.
muss ich den betrag versteuuern ?
21:11 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Es liegen in dieser Konstellation zwei steuerliche Sachverhalte vor.
Das ererbte Haus wird den drei Erben nach dem Erbanteil (offensichtlich je 1/3) zugerechnet. Dieser Erbanfall ist nach dem Erbschaftsteuerrecht zu versteuern. Wenn das Haus von den Eltern auf die Kinder übertragen wurde, besteht jeweils ein Freibetrag von 400 ...
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