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Aufsplittung eines EFH in eine Mietwohnung + selbstgenutzte Wohnung

Gefragt am 07.02.2010
16:45 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3969

 

Ich werde in Kürze das gemeinsam mit meiner Ex-Partnerin (unverheiratet) gebaute Haus übernehmen. Hierzu übernehme ich zum einen den bestehenden Kredit in Höhe ca. 1/4 des Immobilienwertes. Zusätzlich nehme ich zwecks Auszahlung meiner Partnerin einen weiteren Kredit in Höhe 1/3 des Immobilienwertes auf. Da das Haus für mich alleine zu groß ist, möchte ich eine Etage vermieten. Hierbei entstehen Umbaukosten (für die bauliche Trennung / separater Eingang) in Höhe ca. 15 TEUR.

Meinen generelle Frage ist nun:
Was muss ich jetzt beachten, um meine (künftige) Steuerlast auf die Mieteinnahmen zu vermindern? Ist es sinnvoll bzw notwendig, den neuen Kredit in einen Anteil für die Eigentumsübernahme von meiner Ex-Partnerin und in einen Anteil für die Umbaukosten aufzuteilen oder kann dies auf zum Zeitpunkt der erstmaligen Vermietung geschehen?

(Eigenhheimzulage erhalte ich nicht, jedoch meine Ex-Partnerin)

Vielen Dank für ihre Antwort !

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.02.2010
16:45 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 07.02.2010
18:04 Uhr

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Beantwortet am 07.02.2010 18:04 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3969

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ein Werbungskostenabzug für den vermieteten Anteil setzt voraus, dass derartige Aufwendungen auch dem vermieteten Anteil zugerechnet werden können. Die von Ihnen avisierte Übernahme des Darlehens Ihrer Ex-Partnerin stellt Anschaffungskosten dar ...



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