AfA Berechnung
Gefragt am 08.03.201309:26 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5013
Ich habe im März 2012 ein Haus übernommen aus einer Zwangsversteigerung. ich vemiete ab dem 01.08.2012.
Wie berechne ich die AfA für diese Objekt. Ich habe einen Einheitswertbescheid vom Finanzamt mit
10.379,00 Euro und ein Darlehen von 32.000
09:26 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung nicht ersetzen kann.
Gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie dieses Objekt in Ihrem Privatvermögen halten und es für Wohnzwecke an Dritten vermieten ...
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