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Abtretung von Mieteinnahmen

Gefragt am 13.12.2022
17:44 Uhr | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 581

 

Mein Mann ist 64, arbeitet fest angestellt und ist privat versichert. Er möchte gern seinen Arbeitsvertrag kündigen, eine zeilang nicht arbeiten und keine Einküfte erzielen, damit er in meine Familieversicherung wechseln kann. Rente bezieht er noch nicht.

Da er alleiniges und wir gemeinsames Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erzielen, möchten wir einen Abtretungsvertrag schließen, in dem er mir die Mieteinnahmen und Ausgaben rund um die vermieteten Immobilien abtritt, ohne dass wir dazu einen notariellen Vertrag schließen.
Weitere Einkommen außer geringe Zinseinnahmen aus Geldanlagen hat er nicht.

Frage:
Reicht das aus, um die Einkommenshöchstgrenze für die Familienversicherung nicht zu überschreiten? Wie verhält es sich mit den Abschreibungen? Bleiben diese bei ihm?

Wir veranlagen unser Einkommen gemeinsam. Wäre es sinnvoll ggf. getrennt zu veranlagen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2022
17:44 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 14.12.2022
10:14 Uhr

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Beantwortet am 14.12.2022 10:14 Uhr | Einsatz: € 65,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 581

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Krankenversicherung beurteilt das Einkommen grundsätzlich auf Basis der steuerrechtlichen Einkommensermittlung, unter Anwendung der Vorschriften des SGB V (§ 2 Abs. 5a EStG, §§ 226 bis 240 SGB V) ...



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