Absetzbarkeit von Kapitalkosten bei Verkauf unter Eheleuten
Gefragt am 11.10.201019:40 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3854
Meine Frau ist für das von uns gemeinsam genutzte Haus (H1) im Grundbuch als alleiniger Besitzer eingetragen und hat seinerzeit (2000) auch Eigenheimzulage bekommen, da wir getrennt steuerlich veranlagt wurden. Die damalige Hypothek haben beide Ehepartner gemeinsam aufgenommen und ist inzwischen getilgt. Nun plant sie den Erwerb eines neuen Hauses (H2) zur späteren gemeinsamen Nutzung. Zur Beschaffung des Kapitals würde sie ihr Haus (H1) an mich verkaufen. Im Grundbuch würde ich meine Frau entsprechend ablösen. Den Kaufpreis würde ich zu ca. 60% fremd finanzieren. Danach plane ich, das heute von uns bewohnte Haus (H1) zu vermieten.
1. Frage: Werde ich die Zinsen für unser jetziges Haus (H1) bei Vermietung steuerlich geltend machen können?
2. Frage wenn ja, muss ich alleine Schuldner der Hypothek für das von mir gekaufte Haus (H1)sein?
3. Muss der Vertrag notariell geschlossen werden?
Ich weiß, dass normalerweise so eine Konstruktion nicht anerkannt wird (es gibt auch Urteile dazu). Hier wäre die Besonderheit, dass das derzeitige von uns genutzte Haus alleine auf meine Frau eingetragen ist. Wir haben Zugewinngemeinschaft.
19:40 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
zu 1) Leider kann ich Ihnen im Hinblick auf eine gerichtsfeste Gestaltung in dieser Form keine Hoffnung machen ...
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