Absetzbarkeit von Erwerbsnebenkosten bei vorübergehender Vermietung
Gefragt am 27.05.201112:01 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6016
Sehr geehrte Experten,
ich plane ein gebrauchtes Einfamilienhaus für mich und meine Familie zu kaufen. Der Verkäufer, der die Immobilie zur Zeit noch selbst bewohnt, wird noch für ein dreiviertel Jahr das Haus bewohnen. Neben der Option den Kaufpreis und das Eigentum erst zum Zeitpunkt seines Auszuges übergehen zu lassen, denken wir (Käufer und Verkäufer) auch an die Option, dies jetzt schon geschehen zu lassen, und dafür das Haus für die vorübergehende Zeit noch an den Verkäufer zu vermieten.
Ich gehe davon aus, dass ich die Mieteinnahmen abzüglich der linearen AfA bzw. der Hypothekenzinsen für diesen Zeitraum des Vermietens steuerlich geltend machen kann/muss.
Nun meine Frage: Kann ich die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbssteuer/Maklercourtage/Notarkosten) ebenso voll und ganz als Kosten absetzen, auch wenn die Immobilie nur für 7-9 Monate vermietet wird, und schon offensichtlich ist, dass ich selbst danach einziehen werde. Liegt das im Ermessen des Finanzamtes (wie so vieles...) oder gibt es da eine klare gesetzliche Regelung.
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Der Fragesteller
12:01 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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