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Abschreibung Möblierung bei Vermietung - Afa-Zeiten, MwSt bei Abschreibung

Gefragt am 19.07.2012
15:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 81957

 

Abschreibung Möblierung bei Vermietung

Frage zu Afa-Zeiten, MwSt bei Abschreibung

Ich habe eine Eigentumswohnung erworben, die ich renoviert und vollmöbliert (Möbelkäufe in 2010, EK-Steuererklärung 2010) habe und dann vollmöbliert vermietet habe (mit voraussichtlich relativ häufigem Mieterwechsel) (nicht mwstpflichtige Vermietung)

Die Möblierungsgegenstände bis zu einem Wert von 410,00 Euro netto (auch hier gilt der Nettopreis, richtig?) werde ich im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten ansetzen, soweit so klar.

Folgende Gegenstände jedoch haben mehr als 410 Euro netto gekostet:

Bett (Bruttopreise: Bettgestell 349,00 Euro, Kopfteil 69 Euro, Lattenrost 179 Euro = 579 Euro) ich gehe davon aus, dass dies als Einheit anzusehen ist, da ich die Gegenstände ja nicht einzeln nutzen kann, richtig?

Als Nutzungsdauer würde ich 5 Jahre ansetzen, ist das ok?

Ist die Matratze und der Matratzenschutz, bei der ich, wegen des voraussichtlichen häufigen Mieterwechsel von einer geringeren Nutzungsdauer ausgehe, in den Gesamtpreis des Bettes mit einzubeziehen (da eine einheit) oder kann ich sie sofort als GWG abschreiben (Kaufpreis insgesamt 130 Euro netto netto)?

Dann habe ich noch einen Schrank gekauft (hier sind, soweit ich das verstanden habe, die Lieferkosten und Montagekosten in den Kaufpreis einzubeziehen, richtig?)
Als Nutzungsdauer würde ich hier 10 Jahre ansetzen, ist das ok?

Und dann habe ich noch ein Sofa gekauft (Preis hier 599,00 Euro brutto)
Hier würde ich 5 Jahre als Nutzungsdauer ansetzen, ist das ok?

Die Afa-Berechnung ist mir an sich klar (Bsp Sofa 599,00 Euro über 5 Jahre mit jeweils 20 % abzuschreiben, im ersten Jahr der Nutzung monatsgenaue Abschreibung).

Was aber mache ich mit der MwSt? Ist diese, wie bei Betriebsausgaben, im ersten Jahr voll ansetzbar (also wieder im Falle Sofa 96,00 Euro MwSt sofort, und bei Kauf im Januar + 100,60 Euro Afa für das erste Jahr) oder wird sie über die die gesamte Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben (also Afa 119,80 Euro / Jahr bei Kauf im Januar)? Wie gesagt die Vermietung ist nicht MwSt-pflichtig.

Bitte geben Sie mir dann noch an, in welche Zeile ich dann in der Anlage Vermietung die Werbungskosten für oben beschriebene Afa eintragen muss und in welche Zeile die Werbungskosten für die als GWG zählende Möblierung?

Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hinweise.
Freundliche Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 19.07.2012
15:57 Uhr
RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl Beantwortet am 19.07.2012
18:01 Uhr

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Beantwortet am 19.07.2012 18:01 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 81957

Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.

Vorweg grundsätzliches zur Umsatzsteuer:
Sie vermieten umsatzsteuerfrei gemäß § 4 Nr. 12 UStG.
Für die angeschafften Möbel können Sie keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, wenn die angeschafften Gegenstände für steuerfreie Ausgangsumsätze verwendet werden ...



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