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Abrisskosten Herstellungskosten bei Vermietung von Parkplatz

Gefragt am 13.01.2021
14:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 840

 

Guten Tag,

- wir haben 2016 ein älteres Haus erworben. Es war seither unbewohnt/unvermietet.
- Wir haben es Ende 2020 abreißen lassen durch ein Abrissunternehmen.
- Wir möchten die nun freie Fläche als Parkplatz vermieten (2 Stellplätze). Wir planen die Parkplätze ab Frühjahr 2021 zu vermieten.
- Wir sind Privatpersonen.

Können wir die Kosten für den Abriss des Hauses bei der Vermietung (als Herstellungskosten?) steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie?

Können wir die Kosten für die Herstellung der Parkplätze (Schottern der Fläche) bei der Vermietung steuerlich geltend machen?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.01.2021
14:14 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.01.2021
14:25 Uhr

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Beantwortet am 13.01.2021 14:25 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 840

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)

Guten Tag,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.

Die Abrisskosten sowie die Kosten der Herstellung der Parkplätze gehören zu den Herstellungskosten der neuen Parkflächen. Diese können Sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer dann durch die Abschreibungen geltend machen. Die Nutzungsdauer von Parkplätzen in Kies/Schotter beträgt lt. AfA-Tabelle 9 Jahre. Sie könnten daher die Kosten gleichmäßig über 9 Jahre verteilen (erstmalig zeitanteilig im Jahr der Fertigstellung --> für z ...



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