Abrisskosten Herstellungskosten bei Vermietung von Parkplatz
Gefragt am 13.01.202114:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1016
Guten Tag,
- wir haben 2016 ein älteres Haus erworben. Es war seither unbewohnt/unvermietet.
- Wir haben es Ende 2020 abreißen lassen durch ein Abrissunternehmen.
- Wir möchten die nun freie Fläche als Parkplatz vermieten (2 Stellplätze). Wir planen die Parkplätze ab Frühjahr 2021 zu vermieten.
- Wir sind Privatpersonen.
Können wir die Kosten für den Abriss des Hauses bei der Vermietung (als Herstellungskosten?) steuerlich geltend machen? Wenn ja, wie?
Können wir die Kosten für die Herstellung der Parkplätze (Schottern der Fläche) bei der Vermietung steuerlich geltend machen?
Vielen Dank!
14:14 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Vermietung / Verpachtung)
Guten Tag,
gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung.
Die Abrisskosten sowie die Kosten der Herstellung der Parkplätze gehören zu den Herstellungskosten der neuen Parkflächen. Diese können Sie über die gewöhnliche Nutzungsdauer dann durch die Abschreibungen geltend machen. Die Nutzungsdauer von Parkplätzen in Kies/Schotter beträgt lt. AfA-Tabelle 9 Jahre. Sie könnten daher die Kosten gleichmäßig über 9 Jahre verteilen (erstmalig zeitanteilig im Jahr der Fertigstellung --> für z ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Vermietung / Verpachtung" Jetzt eigene Frage stellen!