Versicherung
Gefragt am 30.08.202322:54 Uhr | Einsatz: € 100,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 510
Guten Tag
Ich bin schweizer Staatsbürger und wohne seit Jahren in Deutschland und bin auch am arbeiten. Ich bin privat in der Schweiz krankenversichert und zahle auch in die schweizer rentenversicherung. Ausserdem bin ich in deutschland noch als kleingewerbe. gemeldet, verdiene aber im Moment zu wenig und arbeite deswegen noch Teilzeit 20 Studen + Minijob und studiere noch nebenbei.
meine Fragen:
kann ich mich von der deutschen rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversciherung und Arbeitslosenversicherung lösen?
Ich bezahle im Moment 2mal in die Rentenversicherung (Schweiz, deutschland) bin sowieso privat versichert, heisst brauche die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung nicht und meine Eltern unterstützen mich auch finanziell was dazu führt dass ich sowieso nicht auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen bin.
Vielen Dank fürs helfen
Freundliche Grüsse
Mischa
22:54 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Steuerberaterkosten)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Situation ist in der Tat komplex, da sie verschiedene Aspekte des deutschen, schweizerischen und internationalen Steuer- und Sozialversicherungsrechts berührt. Vorab möchte ich anmerken, dass es für Ihre Fragen keine einfachen Antworten gibt. Sie werden sehen, dass Ihr Wunsch, sich von den genannten Sozialversucherungen befreien zu lassen, auf Ihrer individuellen Ebene geprüft werden muss und eine umfangreiche Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern erfordern wird. Ich werde versuchen, alle Ihre Fragen so verständlich wie möglich zu beantworten. Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort eine Orientierung geben wird, welche Schritte Sie gehen müssen, wenn Sie sich von den deutschen Sozialversicherungen befreien lassen wollen.
Zur Rentenversicherungspflicht:
Als Schweizer Staatsbürger, der in Deutschland arbeitet und wohnt, sind Sie grundsätzlich in der deutschen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Nach deutschem Recht sind in der Regel alle Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbstständige versicherungspflichtig in der deutschen Rentenversicherung (§§ 1, 2 SGB VI). Da Sie in Deutschland arbeiten, sind Sie prinzipiell versicherungspflichtig.
Allerdings gibt es zwischen der Schweiz und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen, das Doppelversicherungen vermeiden soll. In der Regel gilt der Grundsatz "Arbeitsortprinzip", d.h. Sie wären in dem Land versicherungspflichtig, in dem Sie arbeiten. Sie sollten prüfen, ob es für Sie möglich ist, sich auf dieses Abkommen zu berufen, um sich von der deutschen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen regelt die Zuständigkeit für die Sozialversicherung von Personen, die in einem der beiden Länder arbeiten und/oder wohnen. Ziel des Abkommens ist es, Doppelversicherungen zu vermeiden und die Rechte der Versicherten in beiden Ländern zu wahren. Das Abkommen legt fest, dass in der Regel das Arbeitsortprinzip gilt, d.h. die Sozialversicherung des Landes, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, ist zuständig.
In Ihrem Fall bedeutet das, dass Sie aufgrund Ihrer Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich der deutschen Rentenversicherung unterliegen. Um sich von der deutschen Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, sollten Sie prüfen, ob das deutsch-schweizerische Sozialversicherungsabkommen für Sie anwendbar ist und ob es Ihnen ermöglicht, sich auf Ihre schweizerische Rentenversicherung zu berufen. Hierfür empfiehlt es sich, sich bei den zuständigen Stellen (z.B. Deutsche Rentenversicherung, schweizerische Ausgleichskasse) über die genauen Bedingungen und Antragsverfahren zu informieren ...
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