Gewerblicher Grundstückshandel
Gefragt am 18.07.201421:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2420
Meine Frau und ich haben 1987 ein Einfamilienhaus gekauft, selbst bewohnt und möchte es nächstes Jahr verkaufen.
1995 haben meine Frau und ich ein Grundstück gekauft, 2007 in 2 Teilgrundstücke aufgeteilt und 2007 bzw 2008 beide Teilgrundstücke verkauft.
Meine Frau und ich haben 1994 ein Grundstück gekauft und mit einem MFH mit 15 Wohnungen bebaut.
1995 nach Fertigstellung haben wir 3 Wohnungen verkauft. Seither sind unsere 12 Wohnungen vermietet.
Nächstes Jahr möchten wir ca 6 Wohnungen verkaufen.
Besteht dabei steuerlich die Gefahr dass das Finanzamt gewerblicher Grundstückshandel ansetzt?
Sollte dies als Grundstückshandel gewertet werden, wieviel Wohnungen können wir steuerfrei verkaufen?
Können wir nächstes Jahr ein Grundstück kaufen, 9 Wohnungen darauf erstellen (5 Wohnungen ich und 4 Wohnungen meine Frau) und jeder 2-3 Wohnungen verkaufen ohne dass dies als gewerblicher Handel betrachtet wird.
Es soll also nur Veräußerungsgewinn versteuert werden.
Vielen Dank.
21:30 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Steuerberaterkosten)
sehr geehrter Fragesteller,
als Grundsatz gilt es zu beachten, dass
mehr als drei Grundstücksverkäufe innerhalb von fünf Jahren
und/oder
ein zielgerichtet auf Verkauf durchgeführter Ankauf von Immobilien
zu einem „gewerblichen Grundstückshandel“ und so auch zu einer Belastung mit Gewerbesteuer führen (können),
Nachfolgend werde ich aufgrund Ihrer Angaben jeweils die einzelnen Objekte betrachten
Das 1987 erworbene Einfamilienhaus bleibt steuerfrei und wird in die Beurteilung eines „gewerblichen Grundstückshandels“ nicht einbezogen, sofern Sie das Haus in den letzten Jahren vor der Veräußerung selbst nutzen.
Die Verkäufe in 2007 und 2008 sind alleine betrachtet steuerfrei ...
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